Herzlich Willkommen in Rheinbrohl!
Aktuelles:
Zutritt Rathaus Gertrudenhof
Aufgrund der aktuellen Lage wurde die 3G-Regelung aufgehoben.
Wir bitten aber darum, dass Besucher weiterhin eine Maske tragen.
Vielen Dank!
Aktuelle Informationen und Hinweise zum Corona-Virus:
Aufgrund der aktuellen Situation finden Sie unter dem u.g. Link einige Informationen sowie Hinweise zum Coronavirus.
Homepage der Verbandsgemeinde Bad Hönningen
Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen für Gewerbetreibende

Rheinbrohler Bücherregal
IM RATHAUS GERTRUDENHOF gibt es Bücher, Bücher, Bücher ...
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr
LESEN – TAUSCHEN – ENTDECKEN
Dies ist ein offenes Bücherregal für alle Bürger und Bürgerinnen von Rheinbrohl.>
Nehmen Sie sich einfach ein Buch mit, das Sie gerne lesen möchten.
Sammelbehälter für Briefmarken, Korken und ausgediente Handys gibt es auch hier!
Heiraten in Rheinbrohl
Seit 2017 ist es auch möglich in unserem historischen Rathaus zu heiraten.
Im renovierten Saal, in gemütlichem Ambiente, können Sie sich hier das Ja-Wort geben, und vor unserem schönen Fachwerkhaus tolle Erinnerungsfotos machen.
Wir haben Platz für ca. 40-50 Personen.
Gerne stellen wir Ihnen auch Stehtische und Gläser für einen anschließenden Sektempfang zur Verfügung.
Für Terminanfragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Bad Hönningen unter der Telefonnummer 02635-7235 (Frau Kalinowski) oder 02635-7236 (Frau Hardt).
Möchten Sie sich die Räumlichkeiten ansehen, dann melden Sie sich gerne direkt bei uns unter der 02635-2626 (Frau Becker).
Werden Sie Mitglied im Förderverein des neuen Gemeindezentrums
Das neue Gemeindezentrum ist ein Ort für alle Vereine, Gruppierungen und Bürger von Rheinbrohl.
Mit Ihrer Mitgliedschaft im Gemeindezentrum St. Suitbert-Förderer e.V. unterstützen Sie den Auf- und Ausbau.
Ein Treffpunkt für alle Rheinbrohlerinnen und Rheinbrohler.
< Aufnahmeantrag herunterladen > | < Erteilung Lastschriftmandat > | < Satzung vom 13.03.2017 >