Johanna Löwenherz.

prominente Frauenrechtlerin aus Rheinbrohl

 

 

Johanna Loewenherz wurde am 12.04.1837 geboren. Sie entstammt einer jüdischen Kaufmannsfamilie aus Rheinbrohl, die einen Steinbruch besaß.

Über ihre Kindheit und Schulbildung ist bis heute nichts bekannt. Erst über spätere Lebensabschnitte geben die Archive Auskunft. Die Dokumente belegen einerseits, dass Johanna Loewenherz als Schriftstellerin – auch unter dem Pseudonym Leo Vonderwied - arbeitete und andererseits als Frauenrechtlerin und Sozialdemokratin politisch aktiv war.

Als Schriftstellerin verfasste sie ein Libretto für die Oper „Das Mädchen vom See“ (1889) des Komponisten Otto Klauwell, Lehrer am Kölner Konservatorium. Die Oper wird am 20.10.1889 in Köln uraufgeführt. Zu den literarischen Werken gehört auch der Versepos „Der Drachenfels“ und das frauenpolitisch inspirierte Trauerspiel: „Gertrud“ (1892).

Dokumentiert ist, dass sie 1893 Mitglied der Deutschen Sozialdemokratischen Partei war, zwischenzeitlich in München lebte und als Delegierte auf verschiedenen Parteitagen der SPD als Rednerin auftrat. Ihr politisches Augenmerk galt der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situation von Frauen in der Gesellschaft, insbesondere dem Frauenwahlrecht, das allerdings noch bis 1918 auf sich warten ließ. Bereits 1895 veröffentlichte sie eine heute noch von feministischen Wissenschaftlerinnen als aktuell eingestufte Studie zur Frauenbewegung. Diese erschien mit dem Titel „Prostitution oder Produktion, Eigentum oder Ehe?“ im Eigenverlag.

1900 wird ihr Sohn Fritz Karl geboren, sie verschweigt die Vaterschaft und lebt als alleinerziehende Mutter und ist weiterhin politisch aktiv. 1933 das Jahr der Machtergreifung Hilters wird auch für Johanna Loewenherz ein Schicksalsjahr: im April wird sie in eine dreiwöchige Schutzhaft genommen und im Dezember stirbt ihr als flüchtig gemeldeter Sohn auf nicht ganz geklärte Weise.

Sie zieht sich aus der Politik zurück und verstirbt am 17.05.1937 im Garten ihres Geburtshauses in Rheinbrohl.

Ihren Besitz vermacht sie fast ausnahmslos dem Landkreis Neuwied, jedoch mit einer Auflage:

„Mein Haus, Hauptstraße 2 in Rheinbrohl und meine sämtlichen Grundstücke (...) sollen ausnahmslos einer wohltätigen Stiftung zum Besten von Frauen, die sich irgendwie und auch irgendwo um die Frauensache verdient gemacht haben, zufallen. Es wird keinerlei religiöser oder politischer Unterschied gemacht. Wissenschaftliche, künstlerische, literarische Hochleistungen, mutvolle Kampfstellung gegen Unrecht das den Frauen als solchen angetan wurde oder angetan werden sollte, entscheiden, welche Frau ein Anrecht darauf hat, (...)“ (Zitat aus dem Testament).

 


 

1937 konnte das Erbe vom Landkreis nicht angenommen werden, da es grundsätzlich untersagt war, Zuwendungen von jüdischer Seite anzunehmen. In den Kriegswirren und auch später geriet das Erbe in Vergessenheit und erst 1984 wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Der ursprüngliche Wunsch der Erblasserin ein Erholungsheim zu gründen, konnte nicht mehr verwirklicht werden, 1986 wurde mit der Gründung der gemeinnützigen, nicht rechtsfähigen Johanna-Loewenherz-Stiftung durch den Landkreis Neuwied der testamentarische Wunsch der Johanna Loewenherz umgesetzt.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Johanna Löwenherz Stiftung

oder in der kleinen unentgeltliche Stiftungsbroschüre und der Biographie (18,80 €), beide Publikationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Neuwied.

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